Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lektorat-Seitzmayer (Auftragnehmerin) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (Auftraggeber).

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich Vertragsinformationen  

 

1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit dem Lektorat Seitzmayer als Auftragnehmerin abschließen. Mit Ihrer Auftragserteilung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.

2 Vertragspartner

Vertragspartner ist Frau Petra Seitzmayer, Anna–Stenner Straße 35 in 55129 Mainz, E-Mail: info@lektorat–seitzmayer.de.    

3 Informationen zum Vertragsschluss

Dem Vertragsschluss geht in der Regel ein umfangreiches Gespräch voraus, in dem Sie Ihre Wünsche für die zu erbringenden Arbeiten mitteilen. Die Auftragnehmerin erstellt auf Grundlage Ihrer Angaben ein schriftliches Vertragsangebot, dem die vorliegenden AGB beigefügt sind. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie das Vertragsangebot durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen, z.B. durch E-Mail, Fax oder Post.   

4. Leistungsumfang und Vergütung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.   

Die Auftragnehmerin erbringt die geschuldete Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Terminwünsche sind nur verbindlich, wenn diese im Vertrag  ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung des Vertrages benötigt werden. Textvorlage und weitere Inhalte, z.B. Register, Abkürzungsverzeichnisse oder Zeichnungen, werden digital übermittelt, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.      

Soweit die Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Textvorlage Klärungs- oder Rücksprachebedarf sieht, wird der Auftraggeber Rückfragen zeitnah beantworten und alles Notwendige zur Klärung beitragen.   

Sofern der Auftraggeber seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nicht geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend der Vorgaben ausgeführt.

6. Widerrufsrecht

Auftraggeber haben bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ein 14 tägiges Widerrufsrecht, über das Sie zusammen mit dem Vertragsangebot informiert werden.    

7. Zahlung und Fälligkeit

Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Einzelfall eine Vorauszahlung zu verlangen.    

 8. Urheberrecht, Nutzungsrechte

Soweit die Auftragnehmerin urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, räumt sie dem Auftraggeber mangels abweichender Vereinbarung entsprechende Nutzungsrechte nur im dem für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang ein. Unabhängig von einer eigenen schöpferischen Leistung der Auftragnehmerin darf deren Name im Zusammenhang mit dem Text nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung genannt werden.    

Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Rechte an der der Auftragnehmerin zur Bearbeitung überlassenen Textvorlage sowie an im Einzelfall weiteren überlassenen Inhalten, z.B. Fotos oder Zeichnungen, verfügt. Die Auftragnehmerin trifft keine Prüfpflicht bezüglich des Bestehens möglicher Rechte Dritter.   

10. Ablieferung der Arbeit  

Soweit für die Ablieferung der Arbeit ein Termin als verbindlich gekennzeichnet ist,  kommt die Auftragnehmerin erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber die Auftragnehmerin nach Ablauf des Termins schriftlich zur  Ablieferung der Arbeit angemahnt und eine Nachlieferungsfrist gesetzt hat, die dem Umfang des Auftrages angemessen ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer die Annahme der Arbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten.

Ist die Nichteinhaltung des als verbindlich gekennzeichneten Abgabetermins auf höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

11. Gewährleistung 

Der Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Vorgaben.

Fehler sind Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Fehler, die auf unrichtige oder vollständige Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.  

Stilistische Bearbeitungen und sprachliche Formulierungen sind in nicht unerheblichem Maß Ausdruck des Sprachgefühls der Auftragnehmerin. Sie entziehen sich insoweit der Kategorisierung „richtig“ oder „falsch / fehlerhaft“. Eine Gewährleistungshaftung ist insoweit ausgeschlossen.

Soweit die Arbeit Fehler enthält, so hat der Auftraggeber diese unter genauer Benennung innerhalb einer im Vertrag festgelegten Frist schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin anzuzeigen. Dies gilt für Fehler jeglicher Art (z.B. Rechtsschreib-, und Grammatikfehler sowie Mängel inhaltlicher Art (z.B. Unstimmigkeiten, Widersprüche). Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Arbeit dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist keine schriftliche Anzeige, so gilt die Arbeit als genehmigt; die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber bei Beginn der Frist noch einmal ausdrücklich auf diese Rechtsfolge aufmerksam machen. Bei nicht erkennbaren Mängeln beginnt die Frist mit Entdeckung des Fehlers.

Der Auftragnehmerin steht eine angemessene Frist zur Fehlerbeseitigung zu. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber die Annahme der Arbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten.  

12. Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet die Auftragnehmerin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.   

 13. Schlussklausel  

Die in Ausführung des Vertrages erhaltenen Daten dürfen von beiden Seiten nur für Zwecke dieses Vertrages gespeichert und verarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.  

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Mainz.